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(Allgemeine) Reisevereinbarungen

Bitte lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam durch, damit es später für beide Seiten keine unangenehmen Überraschungen gibt, denn mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie unsere Reisevereinbarungen an.

1) Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen auf unserer Homepage genannten Leistungsbeschreibungen und Preisen verbindlich an. Nach der Anmeldung erhalten sie eine Buchungsbestätigung, ein exemplarisches Programm, eine Packliste sowie unsere Reisevereinbarungen.

Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung (oder Rechnung) unsererseits zustande.

2) Zahlungen

Der Gesamtbetrag muss spätestens zum Antritt der Reise auf dem Konto von SPORT-ERLEBNIS-REISEN eingegangen sein. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich, haben wir das Recht, die Übermittlung der Reiseunterlagen zu verweigern und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen.

3) Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann SPORT-ERLEBNIS-REISEN eine angemessene Entschädigung verlangen.  Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SPORT-ERLEBNIS-REISEN:

• bis 30. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises.
• 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
• 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises.
• 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises.
• ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises.
• Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90% Reisepreises.

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass die vereinbarten Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Kunde im Einzelfall den Nachweis führt, dass SPORT-ERLEBNIS-REISEN ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen!

 

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder eines maßgeblichen Leistungsträgers nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis.

  • durch beim Vertragsabschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt bedingte Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise.

4) Haftung

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. Für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Tauchen, Schnorcheln, Go-Kart, Rafting, etc.) und ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. Die Haftung von SPORT-ERLEBNIS-REISEN beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die  Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet.

Für die Richtigkeit der Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, übernehmen wir keine Haftung.

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

5) Persönliche Anforderungen

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die durchgeführten Sportarten wie z.B. Klettern, Segeln, Surfen usw. Risikosportarten sind. Dem Teilnehmer wird deshalb eine gewisse körperliche Fitness und Belastbarkeit, d arüber hinaus auch Teamgeist und sportlich faires Verhalten sowie Bereitschaft zur Kooperation bei eventuell auftretenden Problemen abverlangt. Die Beurteilung, ob die körperliche Voraussetzung und die Eignung für eine Risikosportart vorliegt, ist eine ausschließliche Obliegenheit des Teilnehmers.

Bei allen Auslandsfahrten ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen. Sie sind selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Sollten in Ihrer Gruppe Teilnehmer aus anderen Staaten mitreisen, so sind Sie selbst für die Beschaffung der u. U. nötigen zusätzlichen Dokumente (Visa etc.) verantwortlich.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei allen Gruppenfahrten die Aufsichtspflicht weder auf den Veranstalter noch auf einen Leistungsträger übergeht bzw. übertragbar ist. Der Vertragsnehmer hat alle diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen und ggf. zu verantworten. Durch die Gruppe verursachte Schäden sind durch den Vertragsnehmer in voller Höhe vor Ort gegen Quittung zu zahlen.

6) Leistungsumfang

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog/Internet/Angebot sowie die sich hierauf beziehenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kann eine Teilleistung (Sportangebote, Ausflüge u. ä.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise erbracht werden, begründet das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, SPORT-ERLEBNIS-REISEN sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung/ Unternehmung im Falle von höherer Gewalt (z.B. Wetterumschwung, gefährliche Brandung, etc.) abgebrochen wird, liegt allein im Ermessen des Veranstalters bzw. des verantwortlichen Guides.

7) Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.

8) Versicherungsempfehlung

Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiseunfall-, sowie einer Auslandskrankenversicherung, sofern die bestehende Krankenversicherung im jeweiligen Reiseland nicht zum Tragen kommt. Der Kunde muss sich vor Antritt der Reise bei seiner Krankenversicherung informieren, ob sowohl Reisen in das jeweilige Reiseland als auch die Sportarten aus dem Reiseprogramm mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall ist es die Pflicht des Kunden, sich um eine entsprechende Versicherung zu bemühen.

Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

9) Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dies sollte schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.

Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren innerhalb eines Jahres.

Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10) Gerichtsstand

Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Reiseveranstalters.

11) Allgemeine Bestimmungen

Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages, bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

Reiseveranstalter: SPORT-ERLEBNIS-REISEN GbR, Inhaber: Raffael Henninges, Hannes Landenberger, Philipp Wichmann – Schillerstr. 133, 72458 Albstadt, Tel. +49 (0) 7431 5504191 [Stand: März 2022]

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